ab dem 11.11.2021 gelten wieder neue Regelungen für den Breiten- und Freizeitsport, die von der Hessischen Landesregierung beschlossen wurden.
Für unseren Turnverein heißt das, dass die Teilnahme an allen TV-Sportangeboten nur möglich ist, wenn ein
als Negativnachweis für die Nutzung der Hallen vorgelegt werden kann.
Bei Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren reicht weiterhin das Testheft aus der Schule mit dem Nachweis der regelmäßigen Testung oder ein Antigen Schnelltest, maximal 24 Stunden alt. Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Wir bitten Euch jedoch, auch Eure Kinder zum Beispiel im Kindergarten regelmäßig testen zu lassen. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest haben, dann reicht ein Schnelltest aus.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht in allen Gebäuden, außer beim Sport und in den Duschräumen, sowie die bekannten Abstandregeln.
Durch ein achtsames Vorgehen ist es uns bisher gelungen, dass wir keine positiven Coronafälle im Sportbetrieb gemeldet bekommen haben.
Wir möchten, dass das so bleibt und bitte bleibt weithin alle gesund
Euer Vorstand
Mit freundlichen Grüßen