Corona – Veränderungen ab dem 25.11.2021
22.11.2021Neues vom Handball
09.02.2022
Liebe Mitglieder,
leider gibt es erneut Verschärfungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ab Freitag, den 14.01.2022 ist der Kreis Groß-Gerau als Hotspot eingestuft.
Daher gelten ab sofort folgende Maßnahmen im Rahmen der Übungsstunden:
- Zugang zur Halle nur mit 2G Plus Nachweis:
- Genesen
- Geimpft
Getestet (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt)
- Ausnahmen:
- Geboostert (Auffrischungsimpfung nach zweimaliger Impfung mit BioNTech, Moderna, Astrazeneca, Auffrischungsimpfung nach einmaliger Impfung mit Johnson & Johnson, Zweitimpfung nach Genesung)
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist weiterhin das Testheft der Schule gültig
- Geimpfte Kinder müssen einen Nachweis erbringen, dass sie mindestens 1x pro Woche getestet wurden.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen
- Weiterhin gilt:
- Maskenpflicht in der gesamten TV-Halle
- bei Krankheitssymptomen ist keine Teilnahme möglich
- allgemeine Hygieneregelungen (Händedesinfektion, Abstand > 1,50m)
Update:
Folgende Personen müssen sich nicht zusätzlich testen:
- Dreifach Geimpfte (geboostert)
- Menschen, die genesen und doppelt geimpft sind
- Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
- Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind
- frisch doppelt Geimpfte (bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
- frisch Genesene (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (auch hier: bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)
Ausnahmen Kinder und Jugendliche:
- Kinder bis zur Einschulung, sie müssen nicht getestet werden
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft
- Bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft
Bedingungen zur Teilnahme am Sportunterricht unter COVID-19
Die teilnehmenden Sportler sind im Vorfeld mit dem Rahmen des Trainings zur Corona-Zeit
bekannt gemacht worden und akzeptieren diese:
- Bei Missachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln kann ein Ausschluss vom
Trainingsbetrieb ausgesprochen werden!
- Jeder Sportler soll pünktlich zu seiner Trainingszeit kommen. Der Einlass ist nur mit
seiner Trainingsgruppe gegeben.
- In der gesamten TV-Halle, (Eingangsbereich/Bereich Umkleidekabinen) ist eine Mund-
Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Zum ersten Training nach diesen neuen Bedingungen bringt der Sportler das Formular
„HYGIENE- und VERHALTENDSREGELN“ unterschrieben mit.
Eine Teilnahme ist nur nach Abgabe des unterschriebenen Formulars möglich.
- Jeder Sportler kommt nur zum Training, wenn er absolut symptomfrei ist.
- Am Eingang desinfiziert Jeder seine Hände.
- Der Hygieneplan des TV Nauheim ist einzuhalten.
- Bei Änderung des Gesundheitszustandes bezugnehmend auf COVID-19 nach dem
Sporttraining ist die Geschäftsstelle unverzüglich zu kontaktieren.
- Übungsleiter achten auf das Einhalten sämtlicher Regeln, bei Bedarf ermahnt oder
verweist er/sie die Teilnehmer.
- Zusätzlich sollten sich Alle über die LUCA-App registrieren