Corona – Veränderungen ab dem 25.11.2021
22.11.2021
Neues vom Handball
09.02.2022
 

Liebe Mitglieder,

leider gibt es erneut Verschärfungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ab Freitag, den 14.01.2022 ist der Kreis Groß-Gerau als Hotspot eingestuft. Daher gelten ab sofort folgende Maßnahmen im Rahmen der Übungsstunden:

  • Zugang zur Halle nur mit 2G Plus Nachweis:
    • Genesen
    • Geimpft
      Getestet (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt)
  • Ausnahmen:
    • Geboostert (Auffrischungsimpfung nach zweimaliger Impfung mit BioNTech, Moderna, Astrazeneca, Auffrischungsimpfung nach einmaliger Impfung mit Johnson & Johnson, Zweitimpfung nach Genesung)
    • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist weiterhin das Testheft der Schule gültig
    • Geimpfte Kinder müssen einen Nachweis erbringen, dass sie mindestens 1x pro Woche getestet wurden.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen
  • Weiterhin gilt:
    • Maskenpflicht in der gesamten TV-Halle
    • bei Krankheitssymptomen ist keine Teilnahme möglich
    • allgemeine Hygieneregelungen (Händedesinfektion, Abstand > 1,50m)
Update:

Folgende Personen müssen sich nicht zusätzlich testen:

  • Dreifach Geimpfte (geboostert)
  • Menschen, die genesen und doppelt geimpft sind
  • Personen, die doppelt geimpft und genesen sind
  • Personen, die geimpft, genesen und wieder geimpft sind
  • frisch doppelt Geimpfte (bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • frisch Genesene (maximal drei Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Personen, die genesen und frisch einmal geimpft sind (auch hier: bis maximal drei Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen Kinder und Jugendliche:

  • Kinder bis zur Einschulung, sie müssen nicht getestet werden
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft
  • Bei doppelt geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern gilt das Testheft

Bedingungen zur Teilnahme am Sportunterricht unter COVID-19

Die teilnehmenden Sportler sind im Vorfeld mit dem Rahmen des Trainings zur Corona-Zeit bekannt gemacht worden und akzeptieren diese:

  • Bei Missachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln kann ein Ausschluss vom Trainingsbetrieb ausgesprochen werden!
  • Jeder Sportler soll pünktlich zu seiner Trainingszeit kommen. Der Einlass ist nur mit seiner Trainingsgruppe gegeben.
  • In der gesamten TV-Halle, (Eingangsbereich/Bereich Umkleidekabinen) ist eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Zum ersten Training nach diesen neuen Bedingungen bringt der Sportler das Formular „HYGIENE- und VERHALTENDSREGELN“ unterschrieben mit.
    Eine Teilnahme ist nur nach Abgabe des unterschriebenen Formulars möglich.
  • Jeder Sportler kommt nur zum Training, wenn er absolut symptomfrei ist.
  • Am Eingang desinfiziert Jeder seine Hände.
  • Der Hygieneplan des TV Nauheim ist einzuhalten.
  • Bei Änderung des Gesundheitszustandes bezugnehmend auf COVID-19 nach dem Sporttraining ist die Geschäftsstelle unverzüglich zu kontaktieren.
  • Übungsleiter achten auf das Einhalten sämtlicher Regeln, bei Bedarf ermahnt oder verweist er/sie die Teilnehmer.
  • Zusätzlich sollten sich Alle über die LUCA-App registrieren